QUAD-FUNTOURS-ALCUDIA... unsere AGB`s...

Q-F-A = QUAD-FUNTOURS-ALCUDIA

Q-F-A 1...:

Die Quad-Touren Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Eine private Unfallversicherung kann ein eventuelles Risiko abdecken.

Hierzu lese bitte die Vermerke Deiner Versicherung oder erkundige Dich.

Q-F-A 2...:

Die Nutzung unserer Fahrzeuge bzw. Teilnahme an unseren geführten Quad-Touren, unterliegen unseren, nachstehenden  Bestimmungen.

Diese liegen ebenfalls an unserem Standort aus.

Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Unterschrift, die Bestimmungen gelesen zu haben und erkennen diese vollumfänglich an.

Q-F-A 3...:

Das Mindestalter für Fahrer der geführten Touren beträgt 18 Jahre, für Beifahrer 7 Jahre, bei körperlich entsprechender Entwicklung. Eltern haften für Ihre Kinder.

Der Teilnehmer bestätigt, über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B/3 (PKW)

zu verfügen und diese als original Nachweis mit sich zu führen.

Unsere Fahrzeuge dürfen "nur" vom Teilnehmer selber betrieben werden.

Sollte der Teilnehmer unsere Fahrzeuge an unberechtigte Personen übergeben, haftet der Teilnehmer für alle daraus entstehenden Schäden in vollem Umfang. Dieses schließt den Genuß von Alkohol, Drogen und anderen Substanzen ein.

Auch Medikamente und Müdigkeit fallen unter diese Haftungsbestimmungen. 

Der Teilnehmer befindet sich in körperlicher Verfassung und verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um unsere Fahrzeuge zu führen. Behindernde Einschränkungen, wie Behinderungen, Krankheiten, etc. sind Q-F-A zu melden. 

Q-F-A 4...:

Wir übergeben unsere Fahrzeuge und das Zubehör in technisch einwandfreien Zustand. Der Teilnehmer hat das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit zu prüfen und jegliche Auffälligkeiten sofort zu melden. Unsere Fahrzeuge und das Zubehör sind nach der Tour im gleichen Zustand zurück zu geben. Schäden, die der Teilnehmer durch unsachgemäße Benutzung oder Mutwilligkeit herbeiführt, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Unsere Fahrzeuge werden vollgetankt an den Teilnehmer übergeben.

Touren-Teilnehmer tragen keine weiteren Benzinkosten.

Am Fahrzeug befindliche Teile, Boxen, Taschen etc., sind Eigentum von Q-F-A und dürfen, -wenn verschlossen- nicht geöffnet werden. Anbauteile wie Seilwinde, Anhängerkupplung etc., dürfen nur auf Weisung in Betrieb genommen werden.

Q-F-A 5...:

Versicherung für den Teilnehmer sowie Beifahrer, sowie Forderungen aus Unfall, Arztkosten, Krankenhauskosten und dergleichen sind vom Teilnehmer oder Beifahrer zu tragen. Q-F-A haftet nicht für Unfallschäden an Person und Sache sowie Fahrzeugen. Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, trägt Q-F-A.

Eine Selbstbeteiligung von € 1.500,00 trägt der Teilnehmern von geführten Touren. 

Q-F-A 6...:

Der Teilnehmer an unser geführten Quad Tour bestätigt mit seiner Unterschrift,

dass er auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr teilnimmt.

Q-F-A haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, unsere Fahrzeuge samt Zubehör pfleglich und mit der notwendigen Sorgfalt zu nutzen und seines persönlichen Fahrkönnens entsprechend anzupassen. Strassenverkehrsregeln haben auf öffentlichen Wegen und Strassen zu jeder Zeit Vorrang. 

Anweisungen, Hinweise und Vorgaben von Q-F-A sowie unserer Tourguides sind zum Schutze Ihrer Gesundheit und zum Wohle aller uneingeschränkt Folge zu leisten. Sollte der Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, haftet er in vollem Umfang für die daraus entstandenen/- entstehenden Schäden und Nachteile von Q-F-A. Dieses gilt soweit, der Teilnehmer nicht den Nachweis seiner Unschuld erbringen kann.

Q-F-A 7...:

Der Teilnehmerpreis ist vor der Tourenteilnahme vom Teilnehmer zu 100% in bar oder mit entsprechender Karte im Store zu entrichten.

Q-F-A 8...:

Die Tourenteilnahme kann persönlich vor Ort, telefonisch, via Mail oder über unser Buchungsformular auf unserer Seite erfolgen. Anfragen werden in der Regel innerhalb von 2 Stunden bestätigt. Die Bestätigung durch Q-F-A kommt einer verbindlichen Terminvereinbarung gleich. Bei Rücktritt/- Storno kommen folgende anteilmäßige Kosten auf den Teilnehmer zu.

a. bis 20 Tage vor Tourenbeginn   10%   des anfallenden Tourenpreises

b. bis 15 Tage vor Tourenbeginn   20%   des anfallenden Tourenpreises

c. bis  7 Tage vor Tourenbeginn   40%   des anfallenden Tourenpreises

d. bis  1 Tag  vor Tourenbeginn   80%   des anfallenden Tourenpreises

Sollte eine geführte Quad Tour währen der Tour abgebrochen werden, verbleibt der Mietpreis bei Q-F-A. Keine Teilrückerstattung des Tourenpreises möglich.

Q-F-A 9...:

Jegliche Vereinbarung untersteht dem materiellen Spanischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Spanien / Palma de Mallorca / Alcudia

Inhaber

Udo Lambertz

Avinguda de Pere Mas i Reus 23

07400 Alcudia/Mallorca

Gerichtsstand Spanien

Erreichbarkeit siehe oben auf dieser Seite

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